1.1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Freizeitanlage CamboMare.
1.2. Das Bad steht der Allgemeinheit, Schulen, Vereinen und sonstigen Besuchergruppen zur Verfügung.
1.3. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Benutzer verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer (Badegast, Saunagast, Freibadgast) die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende innerbetriebliche Regelungen und Anordnungen (zum Beispiel für Saunen, Solarien, Wasserrutschen) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
1.4. Bei der Durchführung des Schwimmunterrichtes für Schulklassen, beim Vereinsschwimmen oder anderer Sondernutzungen ist der Nutzer für die Aufsicht und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung selbst verantwortlich. Diesbezüglich sind der Betriebsleitung verantwortliche Personen zu benennen und Nutzungsvereinbarungen abzuschließen.
1.5. Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
1.6. Personen mit geringen oder keinen Schwimmkenntnissen, ist die Nutzung der Schwimmbereiche mit einer Wassertiefe ab 1,35 m ohne zugelassene Schwimmhilfen (Schwimmflügel, Schwimmweste oder ähnliche) untersagt.
1.7. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
1.8. Nicht gestattet sind in der Bade- und Saunawelt:
- Musikinstrumente
- Tonwiedergabegeräte (Lautsprecher)
- Fernsehgeräte
- Kinderwägen
- Eigene Liegen und Sonnenschirme
- Grillgeräte
- Zelte
- etc.
Im Freibad:
- Musikinstrumente
- Tonwiedergabegeräte (Lautsprecher)
- Fernsehgeräte
- Grillgeräte
- Zelte
- etc.
1.9. Das Fotografieren und Filmen ist in allen Betriebsbereichen (Bad, Sauna, Freibad) verboten.
1.10. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Die Betriebsleitung sowie die aufsichtführenden Meister für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe sind befugt, Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen und Ihren Anordnungen nicht Folge leisten, vorübergehend vom Besuch des Bades auszuschließen. Weiter kann durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragten ein Hausverbot ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Die Nichtbefolgung einer solchen Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich durch den Betreiber geahndet werden.
1.11. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
1.12. Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden durch alle Mitarbeiter an Empfang/Kasse, in der Aufsicht, in der Gastronomie, in der Verwaltung und in der Betriebsführung entgegengenommen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit Wünsche, Anregungen und Beschwerden über die CamboMare Homepage, digitale Meinungsumfragegeräte im CamboMare, telefonisch, per Post oder direkt per E-Mail zu adressieren.
1.13. Um andere Gäste nicht zu stören, dürfen dringende Telefonate ausschließlich im Kassenbereich getätigt werden. Telefonate in der Bade- und Saunawelt sind nicht gestattet. Diese Regelung gilt für die Bade- und Saunawelt.
1.14. Bonuskarten sind so lange gültig, wie auch das CamboMare in Betrieb ist. Bei einer dauerhaften Schließung des CamboMare, wird der Restbetrag der Bonuskarte ausbezahlt.
1.15. Wenn kein anderes Ablaufdatum auf Gutscheinen aufgedruckt ist, haben diese eine Gültigkeit von 3 Jahren, beginnend ab Ende des Ausstellungsjahres.
1.16. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Betriebsgelände des CamboMare verboten. Das gilt auch für den medizinisch verordneten Konsum.
1.17. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
2. Öffnungszeiten, Badezeiten und Zutritt
2.1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Nutzungszeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung.
2.2. Das Bad, mit Ausnahme des Vorkassenbereiches, darf nur mit gültigem
Ausweis zur Nutzungsberechtigung (z.B. Eintrittskarte = codierter Datenträger, Trainingsausweis) betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis die Bäder betreten dürfen.
2.3. Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und die Entgelte nicht zurückerstattet. Für verloren gegangene Datenträger (Dummy) bzw. Datenträger mit Schlüssel ist ein Betrag von 80,- € zu entrichten. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls der Datenträger bzw. der Datenträger mit Schlüssel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Verlustes gefunden wird.
2.4. Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Schwimmbad oder anderen dazugehörenden Räumlichkeiten verschaffen, sich also Leistungen kostenlos erschleichen, werden sofort des Bades verwiesen (siehe hierzu auch Punkt 1.10.).
2.5. Die Badezeit ist abhängig vom gelösten Eintritt und richtet sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Preisliste. Bei Überschreitung der gemäß dem gelösten Eintritt vorgegebenen Nutzungszeit (Badezeit) ist jeder Badbenutzer zur Nachlösung am Nachzahlautomaten oder an der Kasse entsprechend den ausgehängten Tarifen verpflichtet. Die Aufenthaltsdauer beginnt bzw. endet erst, sobald der Nutzer durch das Drehkreuz im Kassenbereich geht.
2.6. Die Schwimmbereiche (einschließlich der Sauna), sämtliche Nebenbereiche sowie die Außenbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte, spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen. Letzter Einlass ist 60 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit.
2.7. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades, oder Teile davon, bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten einschränken. Es besteht insoweit kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des gelösten Eintrittsgeldes.
2.8. Während der für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Benutzung des Bades allen, mit Ausnahme solcher Personen frei, die an ansteckenden Krankheiten oder Hautausschlägen leiden oder offene Wunden (ausgenommen nur geringfügige Verletzungen) haben. Weiterhin ist die Benutzung des Bades Personen untersagt, die unter:
- Alkoholeinfluss
- Drogeneinfluss
- Medikamenteneinfluss
stehen.
2.9. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen, Herz- und Kreislaufkranke, Sehbehinderte sowie geistig behinderte Personen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer Betreuungsperson gestattet.
2.10. Kinder bis einschließlich 10 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener in der Badewelt und dem Freibad aufhalten. Die allgemeine Aufsichtspflicht für Kinder unter 11 Jahren durch Erziehungsberechtigte bleibt in den Bädern erhalten. (Für die Saunawelt gelten gesonderte Regeln, siehe ab Punkt 7.)
2.11. Tieren ist der Zutritt zu allen Bereichen verboten.
2.12. Mit dem Kauf der Eintrittskarte wird ein einmaliger Zutritt in die Bade- und Saunawelt oder das Freibad gewährt. Nach dem Verlassen des jeweiligen Bereichs ist auch am selben Tag bei Wiedereintritt ein neuer Eintritt zu lösen. Diese Regelung gilt für alle Tarife.
3. Verhaltensregeln in allen Bereichen
3.1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was die guten Sitten, die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Reinlichkeit in den Badeanlagen verletzt oder gefährdet. Nicht gestattet sind:
a) Ausspucken auf den Boden oder in die Schwimmbecken
b) Fotografieren oder Filmen und die Benutzung von Ferngläsern
c) Kaugummi kauen während des Schwimmens
3.2. Über die Benutzung von Animationsgeräten oder anderer Schwimmhilfen im Nichtschwimmerbereich entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal auf der Grundlage der Schwimmbeckenfrequentierung. Im Schwimmerbereich dürfen keine eigenen Animationsgeräte oder Schwimmhilfen genutzt werden. Nichtschwimmer dürfen die Schwimmerbecken weder mit Schwimmhilfen noch in Begleitung benutzen. Frühschwimmer (Seepferdchen) dürfen die Schwimmerbecken nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
3.3. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
3.4. Das Benutzen vorhandener Animationsanlagen (Rutschen, Whirlpools, Strömungskanal, Sprudelbänke etc.) geschieht auf eigene Gefahr. Die gesonderten Nutzungshinweise sind zu beachten.
3.5. Das Einspringen in die Becken, einschließlich von den Sprunganlagen, geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprungbereich frei ist,
b) vom Sprungbrett nur nach vorn gesprungen wird und
c) nur eine Person das Sprungbrett betritt
Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
3.6. Das Einspringen in die Sportbecken ist nur von den Stirnseiten erlaubt.
3.7. Das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken, das Unterschwimmen der Sprungbereiche und der Landezone der Breitwasserrutsche bei Freigabe der Anlagen, das Rennen auf den Beckenumgängen und das Turnen an den Einstiegleitern und Haltestangen ist untersagt.
3.8. Die Benutzung von Schwimmflossen und Taucherbrillen sowie Schnorchelgeräten bedarf der Genehmigung des Aufsichtspersonals.
3.9. Die Wechselkabinen dienen nur zum An- und Auskleiden. Zur Aufbewahrung der Garderobe sind die vorhandenen Garderobenschränke zu nutzen.
3.10. Behälter aus Glas und andere leicht zerbrechliche Gegenstände dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
3.11. Es besteht Rauchverbot, auch für E-Zigaretten, außer in den extra gekennzeichneten Bereichen.
3.12. Eine Reservierung von Liegen und Stühlen ist nicht zulässig und kann von unseren Mitarbeitenden geräumt werden.
4. Haftung
4.1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
4.2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für abgestellte Fahrzeuge auf den Stellplätzen.
4.3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Der Gast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Bad dem Betreiber zufügt.
4.4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Unfälle oder Schäden sind dem Bäderpersonal unverzüglich zu melden. Wird dies unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche.
5. Besondere Bestimmungen für die Badewelt
5.1. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge der Garderoben (Bereiche ab den Wechselkabinen), die Vorreinigungsräume und die Schwimmhallen nur barfuß oder mit Badeschuhen betreten. Vor Betreten der Schwimmhallen hat der Badegast im Vorreinigungsraum die Pflicht, seinen Körper mit Seife, Duschgel o.ä. ohne Badebekleidung gründlich zu reinigen. Die Verwendung von Seife o.ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
5.2. Mitgebrachtes Essen darf ausschließlich im Picknickbereich im 2. OG der Badewelt verzehrt werden.
5.3. Der Aufenthalt in den Hallenbereichen ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
5.4. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
5.5. In der Badewelt ist das Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (zum Beispiel Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen in der Badewelt nicht ohne LensSeal® Privacy Siegel benutzt werden.
6. Besondere Bestimmungen für das Freibad
6.1. Der Badegast hat sich vor dem Benutzen der Schwimmbecken abzubrausen. Die Duschen in den Reinigungsräumen können ebenfalls für die Körperreinigung genutzt werden. Die Verwendung von Seife, Duschgel o. ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
6.2. Beim Zugang zu den Freibecken sind die Durchschreitbecken zu benutzen. Die Beckenumgänge nach den Durchschreitbecken dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Diese Bereiche sind barfuß oder mit Badeschuhen zu betreten.
6.3. Bewegungsspiele und Sport sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen auszuüben. Das Ballspielen in den Schwimmbecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind vom Fachpersonal zu genehmigen.
6.4. Insbesondere in der ausgeschilderten Ruhezone hat sich der Badegast so zu verhalten, dass andere Badegäste nicht belästigt oder gestört werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, den Gast des Bades zu verweisen.
6.5. Das Baden ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
6.6. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
7. Besondere Bestimmungen für die Sauna
7.1. (1) Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und Erholung. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
(2) Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z.B. Ruheräume, Gastronomie) können besondere Bestimmungen gelten.
(3) Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
(4) Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Badehandtuch) benutzt werden. Das gilt insbesondere in den Schwitzkabinen – dort auch für die Füße.
7.2. Die Saunagäste sind verpflichtet, sich vor dem Betreten des Schwitzraumes mit Seife, Duschgel o.ä. zu reinigen. Das Tauchbecken darf der Saunagast erst nach gründlichem Duschen benutzen.
7.3. Das Personal behält sich vor, die Sauna vor dem Aufguss aus Sicherheitsgründen zu räumen und zu sperren.
7.4. Im Saunaraum werden Aufgüsse grundsätzlich nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden.
7.5. In den Ruheräumen haben sich die Saunagäste so zu verhalten, dass andere Badegäste nicht belästigt oder gestört werden.
7.6. Eine Reservierung von Liegen und Stühlen ist nicht zulässig und kann von unseren Mitarbeitenden geräumt werden.
7.7. In der Saunaanlage ist das Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (zum Beispiel Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen in der Saunaanlage nicht ohne LensSeal® Privacy Siegel benutzt werden.
7.8. Zu Damen- oder Herrensaunatagen dürfen Kinder des jeweils unterschiedlichen Geschlechts, bis sie keine Windeln mehr tragen, mitgebracht werden.
7.9. Für Kinder, die keine Aquawindel mehr benötigen, gilt in der Saunawelt textilfrei.
7.10. Kinder sind stets von ihren Eltern zu beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere bei Aufgüssen. Sollte ein Kind einen Aufguss vorzeitig verlassen, hat mindestens ein Elternteil den Aufguss mit zu verlassen.
7.11. Der alleinige Zutritt in die Saunawelt ist ab 16 Jahren gestattet. Bis einschließlich 15 Jahre ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
7.12. Mitgebrachtes Essen darf ausschließlich im Picknickbereich im 2. OG der Badewelt verzehrt werden.
7.13. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Heizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen öffentlichen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Diese Ausnahmen sind schriftlich zu fixieren und von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.
Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Unterschrift des Vorstands KKU in Kraft.
Kempten, Juli 2024
Thomas Siedersberger (Vorstand KKU)